Verkehrssicherungspflicht
- Verkehrssicherungspflicht
Ver|kehrs|si|che|rungs|pflicht, die (Rechtsspr.):
Pflicht (bes. bei Baumaßnahmen), jede Gefährdung der Öffentlichkeit zu vermeiden.
* * *
Verkehrs|sicherungspflicht,
die Pflicht, Orte, die der Allgemeinheit oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich sind, zu deren Schutz ausreichend abzusichern. Die Verkehrssicherungspflicht trifft den, der eine Gefahrenquelle geschaffen hat (z. B. Baugrube), besonders Verfügungsberechtigte und Eigentümer der Sache. Überlässt der zur Verkehrssicherung Verpflichtete die Ausführung der erforderlichen Maßnahmen einem Dritten, bleibt er verpflichtet, diesen zu beaufsichtigen und zu überwachen. Bei
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht sind in der Regel Ansprüche aus unerlaubter
Handlung gegeben. Ein Sonderfall der Verkehrssicherungspflicht ist die
Streupflicht.
Universal-Lexikon.
2012.
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